Podologe =

medizinischer Fußpfleger,

podologischer Fußtherapeut



Fußpfleger




2jährige Vollzeitausbildung

3000 Stunden

staatliche Abschlussprüfung

Berufsbezeichnung

Podologe / medizinische Fußpfleger


Kann und darf ohne Ausbildung ausgeübt werden

Zeitwand ca. 20 - 40 Stunden,

oft Lehrgänge am Wochenende

Tätigkeit, gewerblich,

Fußpfleger




Ausführung am gesunden wie auch am geschädigten Fuß, Durchführung von Therapien wie

präventive, therapeutische und

auch rehabilitative Maßnahmen



Kosmetische Fußpflege am gesunden Fuß

Dekorative wie auch pflegerische Maßnahmen




gesetzlichen Vorgaben

und Regelungen

wie z. B.

Überwachung Gesundheitsbehörde

Podologengesetz §1

Medzinproduktegesetz

Medizinprodukt-Betreiberverordnung

Empfehlungen RKI

Heilpraktikerverordnung


Keine gesetzlichen Regelungen




Anmeldung bei der Gesundheitsbehörde

Erlaubnisurkunde der Gesundheitsbehörde


Gewerbeschein




Podologischer Therapeut

Medizinischer Fußpfleger

Leistungserbringer von Heilmitteln

SGB §124, 125


Dienstleister mit Gewerbeschein




Krankenkassenzulassung möglich



Keine Kassenzulassung möglich




Fortbildungspflicht



Keine Fortbildungspflicht

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