Podologe = medizinischer Fußpfleger, podologischer Fußtherapeut | Fußpfleger | |
2jährige Vollzeitausbildung 3000 Stunden staatliche Abschlussprüfung Berufsbezeichnung Podologe / medizinische Fußpfleger | Kann und darf ohne Ausbildung ausgeübt werden Zeitwand ca. 20 - 40 Stunden, oft Lehrgänge am Wochenende Tätigkeit, gewerblich, Fußpfleger | |
Ausführung am gesunden wie auch am geschädigten Fuß, Durchführung von Therapien wie präventive, therapeutische und auch rehabilitative Maßnahmen | Kosmetische Fußpflege am gesunden Fuß Dekorative wie auch pflegerische Maßnahmen | |
gesetzlichen Vorgaben und Regelungen wie z. B. Überwachung Gesundheitsbehörde Podologengesetz §1 Medzinproduktegesetz Medizinprodukt-Betreiberverordnung Empfehlungen RKI Heilpraktikerverordnung | Keine gesetzlichen Regelungen | |
Anmeldung bei der Gesundheitsbehörde Erlaubnisurkunde der Gesundheitsbehörde | Gewerbeschein | |
Podologischer Therapeut Medizinischer Fußpfleger Leistungserbringer von Heilmitteln SGB §124, 125 | Dienstleister mit Gewerbeschein | |
Krankenkassenzulassung möglich | Keine Kassenzulassung möglich | |
Fortbildungspflicht | Keine Fortbildungspflicht |