Wichtiger Hinweis für Diabetiker:


Aufgrund der hohen Praxisauslastung können keine Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen angenommen werden. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.



Die podologische Komplexbehandlung Ihrer Füße kann von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. 


Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse befreit sind, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. 


Hierzu wird benötigt: 

* die korrekt ausgefüllte Heilmittelverordnung 13 Podologie

   sowie 

* Ihre Gesundheitskarte

   und

* den gültigen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse. 


Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung nicht befreit sein, dann zahlen Sie an uns eine 

* Verordnungsgebühr von € 10,--

    und einen 

* 10 %igen Eigenanteil

    entsprechend dem aktuellen Kassentarif

Die Differenz rechnen wir dann mit Ihrer Krankenkasse ab. 


Auch hierzu wird die korrekt ausgestellte Heilmittelverordnung 13 für die Podologie und die Gesundheitskarte der Krankenkasse benötigt. 


Auf der Heilmittelverordnung 13 für die Podologie ist der   ICD-Code entscheidend, welcher durch die Arztpraxis ausgefüllt wird. 


Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob bei Ihnen ein Diabetisches Fußsyndrom (DF) mit Neuropathie vorliegt. 

Das sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. 


 Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur aktuelle und korrekt ausgefüllte Heilmittelverordnungen zum vereinbarten Termin annehmen. 


Sollte es vorkommen, dass zum Behandlungstermin keine aktuelle, korrekte Heilmittelverordnung 13 vorliegt, sehe ich  mich veranlasst diese Leistung als Privatbehandlung zu berechnen. (siehe "ab 01.07.2022")


Selbstverständlich erhalten Sie auch hierüber einen Quittungsbeleg, welcher dann bei Nachreichung der Verordnung berücksichtigt wird.


Sind Sie als Patient von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, erhalten Sie den Betrag erstattet.


Bei Nichtbefreiung wird die Verordnungsgebühr sowie den Eigenanteil dagegen gerechnet und die Differenz selbstverständlich erstattet. 


Verzichten Sie jedoch auf den vereinbarten Termin, berufen wir uns auf unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und berechnen eine Ausfallgebühr in Höhe von €35,-- !

Begründung: 

Der Therapeut sowie auch die Reservierung des Behandlungsraumes für Ihre therapeutische Fußbehandlung standen nur Ihnen zur Verfügung und somit ergibt sich für unsere podologische Praxis ein Ausfall!


 





 

 







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