An unsere Patienten 


Bitte berücksichtigen Sie die Maskenpflicht, den Abstand, die Hygieneregeln !


Maßgebend ist die aktuelle Verordnung des Landes NRW !


Podologie ist ein Bestandteil der medizinischen und systemrelevanten Grundversorgung bei 


  • Vorlage einer ärztlichen Verordnung oder Attest
  • Vorlage Privat-Rezept bei Diabetes mellitus / Neuropathie

         oder sonstiger medizinischer Notwendigkeit

  • Privatleistung / Selbstzahler / akute und medizinische Notwendigkeit                              wie z. B. eingewachsener Nagel (Unguis incarnatus) mit Folgeschäden                               oder andere Nageldystrophien / Nagelveränderung mit ggf. Folgeschäden                        z. B. bei Verletzungen / Nagel-Trauma,  med. Nagelersatz / Prothetik
  • Schmerzhafte Hühneraugen (Clavi), Hornhaut (Hyperkeratose) mit                            Tendenz Entzündungen oder Hautschädigungen
  • Beratung bei Problemen im Fuß- und Nagelbereich    

                                                                                

Damit ich weiterhin für Sie tätig sein kann, bitte ich zu Ihrem und meinem Schutz vor der Infektionskrankheit "Corona / COVID-19 Sars-CoV-2" Termine rechtzeitig abzusagen oder zu verlegen. 


Sobald Sie entsprechende Symptome wie bei einer Grippe bemerken, stornieren Sie bitte Ihren Termin in unserer Praxis und kontaktieren Ihren behandelnden Arzt oder informieren die entsprechende Gesundheitsbehörde Ihrer Stadt oder das Bürgertelefon. 


Gleiches trifft zu, wenn Sie Kontakt zu infizierten Personen haben oder hatten. 

Vermeiden Sie Sozialkontakte!


Der Hygienestandard ist in meiner Praxis sehr hoch und wurde seit der 

"CORONA / Covid-19 Sars-CoV-2 Pandemie" nochmals verstärkt. 


Um meine Patienten in meiner Praxis weitgehend vor Keimen, Bakterien und Viren zu schützen, wurden durch die Gesundheitsbehörde weitere, strengere Maßnahmen für alle podologischen Praxen beschlossen. Diese werden ständig überprüft und nach dem aktuellen vorgegebenen Stand umgesetzt.


Die Preise für Medizinprodukte wie Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz, zugelassene Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind extrem gestiegen, ja sogar um das Acht- bis Zehnfache!


Dieses hat zur Folge, dass ich meine Gebührenordnung entsprechend anpassen muss, um Ihnen den gewohnten hohen Behandlungsstandard weiterhin anzubieten. 


In diesem Zusammenhang ist unsere Praxistür geschlossen, daher bitte schellen, diese wird dann geöffnet. 


Beim Betreten der Praxis setzen Sie bitte die Mund-Nasen-Maske auf; 

lt. Verordnung NRW: FFP2, KN 95, N 95 oder medizinische Mund-Nasen-Maske.

Einen Schal, Halstuch oder Buff oder ähnliches wird nicht akzeptiert. 


Gleichfalls akzeptiert die Praxis NICHT die Vorlage eines Attestes bezüglich der Befreiung von der Maskenpflicht! 


Die Praxis bitte nur einzeln betreten!


Begleitpersonen bitte draußen warten oder im Wartebereich mit entsprechendem Abstand Platz nehmen. Behalten Sie bitte Ihre Mund-Nasen-Maske auf. 


Auf der Patiententoilette sind ausreichend Einmal-Papierhandtücher, Seife und Hautdesinfektion vorhanden. Bitte machen Sie hiervon Gebrauch. 


Ihre Fußgesundheit sowie die fachliche Qualität und Leistung meiner medizinischen und therapeutischen Behandlung steht weiterhin an erster Stelle. 


Auch die strengen Hygienevorgaben sind wegweisend und stets im Vordergrund meiner Praxis. 


Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund. 


Praxis für Podologie - Petra Spinger






 


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